Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat in der  Medienrechtssache Josef Paul Puntigam und Erwin Starkl gegen gegen die Falter Verlagsgesellschaft mbH und Falter Zeitschriften Gesellschaft mbH nach der am 26. 02. 2013 durchgeführten Hauptverhandlung zu Recht erkannt und das nachstehende Urteil ausgefertigt:

Ich weise darauf hin, dass das ergangene Urteil

zurzeit noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist!

 

Der Landesverbandsobmann der Kameradschaft vom Edelweiß

und Präsident des Militärfallschirmspringerverbundes Ostarrichi

Josef Paul Puntigam