Steinhauser von den Grünen gegen Zakrajsek von der IWÖ – das wird interessant. Der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser hat mich geklagt. Ich hätte ihn beleidigt, meint er. Es geht um einen Artikel hier in den Querschüssen, meine Leser wissen Bescheid.
Steinhauser hatte sich zur Whistleblower-Debatte gemeldet und dort nicht nur die recht fragwürdigen neuen gesetzlichen Bestimmungen begeistert begrüßt sondern auch gefordert, man möge die Vernaderer und Verleumder anonymisieren und straffrei stellen. Das ist ein Rückfall in düstere Zeiten. Die Bolschewiken und die Nazis haben das praktiziert. Der Anzeiger, der Blockwart, der Verräter wurde geschützt, gelobt und straffrei gestellt. Der Verleumdete bekam einen Genickschuss oder wurde in den GULAG oder in das KZ gesteckt, der Anzeiger kriegte einen Orden. So war es und so soll es nach den grünen Vorstellungen bald wieder sein – Genickschuß und KZ vorläufig noch ausgenommen.
Diese Einstellung habe ich scharf kritisiert. Nach meiner Ansicht darf ein Politiker in unserem demokratischen Rechtsstaat so etwas nicht fordern. Damit entlarvt er sich als Anhänger totalitärer Ideologien und das sollte in Österreich nichts mehr verloren haben. Der Abgeordnete Steinhauser hat mich also geklagt. Es kommt daher zu einer Verhandlung. Für eine öffentliche Diskussion über dieses Thema – das habe ich seinem Anwalt angeboten – ist er sich zu gut. Ein Abgeordneter, ein studierter Jurist, ein Justizsprecher gar, wird sich doch nicht mit einem einfachen Bürger herstellen und mit dem eine Diskussion führen. Ein Grüner doch nicht. Der rennt lieber zum Gericht. Eine öffentliche Auseinandersetzung, ein Austausch von Argumenten, ein Gespräch ist unter der Würde eines Grünpolitikers wie es scheint. Also werden einander eben vor Gericht treffen. Die Geschichte geht am 20. August 2013 über die Bühne. Wer das sich ansehen und anhören möchte: 20. August 2013, 13 Uhr Verhandlungssaal 207, 2. Stock im Straflandesgericht Wien, 1080 Wien Wickenburggasse 22
Das kommt auch gerade rechtzeitig vor der Nationalratswahl. Man kann sich da ein Bild darüber machen, was die Grünen von Politik, Diskussionskultur und den Umgang mit Andersdenkenden halten. Verhandlung Steinhauser von den Grünen gegen Zakrajsek von der IWÖ – Freispruch!
Die Verhandlung des Privatanklägers Mag. Albert Steinhauser von den Grünen gegen Dr. Zakrajsek von der IWÖ wegen übler Nachrede und Beleidigung (siehe „Querschuss“ vom 18.04.2013) endete im Straflandesgericht Wien mit einem Freispruch. Über Prozesse und Freisprüche Es geht hier um einen Prozess. Den Prozess, den der grüne Justizsprecher Steinhauser gegen mich angestrengt hat. Warum er mich geklagt hat, das habe ich schon dargestellt, meine Leser sind informiert. Gestern war die Verhandlung und ich wurde freigesprochen, Steinhauser hat verloren.
Das hat er nicht erwartet und auf seinem Gesicht konnte man deutlich sehen, dass die heile Welt der Grünen, in der nur sie klagen dürfen und in der auch nur sie gewinnen dürfen, zusammengestürzt ist.
Der Saal war bis zum Bersten voll und unter den Zuschauen war nicht einer, den dieses Urteil nicht von ganzem Herzen gefreut hätte. Das Gericht hat sich sehr viel Mühe gegeben, viel gefragt und viel geklärt und viel ans Tageslicht gebracht. Das Urteil war eine Folge dieser akribischen Prüfung. Es hat uns einige Dinge klar gemacht:
• Ein Politiker ist kein normaler Mensch. In der politischen Auseinandersetzung muss sich ein Politiker eben mehr gefallen lassen als ein normaler Mensch. Ein Politiker teilt aus und muss daher auch etwas einstecken können.
• Die Querschüsse sind eine kritische, satirische und ironische Seite, auch eine Seite mit einem künstlerischen Anspruch. Das wird auf dieser Seite klargestellt immer wenn man einsteigt. Das Bild des Autors mit den Teufelshörnern macht das auch für den oberflächlichen Leser deutlich.
• Die Vorwürfe gegen den grünen Justizsprecher haben einen prinzipiell richtigen Kern. Wer Straffreiheit und Anonymität für Vernaderer und Verleumder fordert, entfernt sich von den Prinzipien des demokratischen Rechtsstaates. Der Vergleich mit totalitären Ideologien ist daher nicht verfehlt und in einer politischen Auseinandersetzung zulässig.
• Querschüsse gegen Grün – das hat einen politischen Charakter. Es geht um politische Inhalte, es kann hier durchaus ein schärferer Ton angeschlagen werden.
• Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, sie steht höher als die Empfindlichkeiten eines Politfunktionärs.
So habe ich das Urteil und die ausführliche Urteilsbegründung verstanden und ich habe das wahrscheinlich richtig verstanden, meine Zuhörer zweifellos auch. Das Urteil soll mich nicht übermütig machen und das tut es auch nicht. Es ist ja auch noch nicht rechtskräftig, der Anwalt der Gegenseite hat Rechtsmittel angemeldet.
Ich werde aber weiterkämpfen gegen gestrige und vorgestrige Ideologien, gegen Nazitum und Bolschewismus. Daher auch gegen die Grünen und ihren Wahn, die Welt durch Verbote besser machen zu wollen.
Die Grünen und das Geld Das Klagebegehren des Herrn Justizsprechers Steinhauser enthielt noch eine recht pikante Forderung: Ich möge dazu verurteilt werden hat er beantragt, dem Herrn Abgeordneten eine Entschädigung von 20.000 € (in Worten zwanzigtausend) zu zahlen. Tatsächlich. Der Herr Abgeordnete mit einem von mir – von uns allen – finanzierten Salär verlangt von mir, einem Pensionisten (dessen Pension zugegebenermaßen nicht gerade bescheiden ist) eine gigantische Entschädigung. Er will sich also noch dazu bereichern, die Beleidigung als Vorwand für ein schönes Zubrot zu seinem üppigen Abgeordnetenverdienst missbrauchen. Die Grünen haben damit endgültig ihr Gesicht verloren. Gut, dass die Nazikeule diesmal den Richtigen getroffen hat.
Von der Diskussionsbereitschaft der Grünen Noch etwas hat der Prozess deutlich gemacht. Die Grünen wollen nicht diskutieren, sie wollen keinen Dialog mit Andersdenkenden.
Durch diesen Prozess bin ich in der Lage, das darzustellen: Als ich die Klage erhalten hatte, habe ich dem Anwalt des Herrn Justizsprechers geschrieben. Ich habe vorgeschlagen, die Angelegenheit ohne Gerichtsverfahren auszutragen und an dessen Stelle eine öffentliche Diskussion zwischen dem Herren Abgeordneten und mir zu veranstalten. Ort und Zeit hätte der Kläger bestimmen können. Auch die Zuhörer hätte jeder von uns einladen können. Wäre doch recht interessant gewesen. Mein Brief wurde nicht einmal beantwortet. Herr Steinhauser wollte den Prozess. Er hat ihn bekommen.
Dr. Georg Zakrajsek |