26. Februar 2019     

Notwehr legal – Waffe illegal – ein Dilemma

 

Ein Notwehrfall, bei dem geschossen wurde, steht zwangsläufig groß in der Zeitung. Es hat immerhin auch einen Verletzten gegeben, Loch im Oberschenkel.

Der ORF, ganz genau, fragt natürlich auch einen Experten, hier den Strafrechtsprofessor Höpfel, der folgendes zum Besten gibt:

 

„Allerdings verwies auch Höpfel darauf, dass es immer um die Frage der Verhältnismäßigkeit gehe. Der Schusswaffengebrauch müsse „schonend“ durchgeführt werden. „Das heißt, es ist zuerst ein Warnschuss abzugeben und dann eine Art von Schuss, die nicht direkt das Leben gefährdet. Das ist unabhängig davon, ob die Waffe rechtmäßig besessen ist oder nicht“, so Höpfel gegenüber noe.ORF.at.“

 

Es geht nicht um die Verhältnismäßigkeit, werter Herr Professor. Das steht nicht im Notwehrparagraphen, da steht nämlich nur „notwendig“ und nicht verhältnismäßig. Und was der Herr Professor vom Warnschuss oder einer anderen Art von Schuss dem ORF von sich gegeben hat gesagt hat, ist schlicht gesagt unrichtig. Hätte ich das bei meiner Strafrechtsprüfung – lange her – dem damaligen Professor Graßberger gesagt, wäre ich wohl durchgefallen.

Ich weiß schon, was der ORF hören wollte und das hat der Herr Professor auch etwas verschämt ausgedrückt. Weder der ORF noch die Exekutive will wirklich eine Notwehr, sondern sie wollen das, was der befragte Polizist namens Bandion gesagt hat:

 

„Sollte es wider Erwarten doch zu einer Konfrontation kommen und der Hausbesitzer bemerkt, dass bei der Terrassentüre, bei der Eingangstüre oder auch bei einem Fenster eingebrochen wird, dann sollte er Lärm und Licht machen. Er sollte dem Einbrecher signalisieren, dass jemand zu Hause ist“.

 

Also Lichtaufdrehen und Lärm machen, damit der Einbrecher weiß, dass jemand zu Hause ist. Was dem Hausherrn oder der Hausfrau dann passieren kann, hat Herr Bandion nicht gesagt. Ich weiß es aber und viele Opfer wissen das auch.

Das sind also unsere Rezepte und damit bekämpfen wir die Kriminalität. Noch was: Ja keinen Stacheldraht, sonst kränkt sich die Landeshauptfrau.

 

Ich für meinen Teil bin schon für Lärmmachen.

Aber ich finde, das Lärmmachinstrument sollte legal, genehmigt und zumindest angemeldet sein. Dass das manchen nicht passt, vor allem nicht den Einbrechern, weiß ich schon. Aber das müssen die eben aushalten. Hat schon die Frau Griss gesagt und die weiß es. Garantiert.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Zakrajsek